Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse + Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse. Anhänger über 750 kg sind möglich, wenn zulässige Gesamtmasse des Zuges nicht über 3,5 t
liegt.
- Mindestalter: 18 Jahre (max. 8 Personen+ Fahrer)
- Theorie: Grundstoff: 12 Doppelstunden + Pkw-Unterricht 2 Doppelstunden
- Praxis: Gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrstunden (à 45min), Überlandfahrten/5, Autobahnfahrten/4, Nachtfahrten/3
Klasse B mit 17 Jahren (BF17):
Begleitetes Fahren mit 17
Ab 17 kann in Deutschland mit Begleitperson Auto gefahren werden. Die Begleitperson muss folgende Kriterien erfüllen:
- Mindestens 30 Jahre alt, mindestens 5 Jahre Führerschein Klasse B
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung max. 1 Punkt (nach neuem Bußgeldkatalog)
- Eine Einweisung wird empfohlen, ist aber nicht Pflicht!