Zusätzlich zur Klasse B:
Für Übungsstunden die zum erlernen der Grundfahraufgabe sowie um praktische Erfahrung mit den größeren Fahrzeugdimensionen dienen, gibt es keine gesetzlichen Vorschriften. Da jeder Schüler unterschiedliches Lernvermögen hat, kann man keine genau Anzahl nennen, wieviele er letztendlich benötigt.
Die praktische Prüfung erst nach bestandener Prüfung der Klasse B möglich.